Autoversicherung: Häufig gestellte Fragen

Prämienerhöhung: Bis wann kann ich künden?

Prämienrückerstattung: Erhalte ich die Prämie zurück bei Auflösung eines Vertrages?

Vertragsauflösung: Wann kann ich einen langfristigen Vertrag vor Ablauf auflösen?

Wann soll ich eine Vollkaskoversicherung abschliessen?





Prämienerhöhung: Bis wann kann ich künden?
Sie können den Versicherungsvertrag auf Ende des Versicherungsjahres künden. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eintreffen.
Die Prämienänderung muss dem Versicherungsnehmer von der Versicherung bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt gegeben werden.

Prämienrückerstattung: Erhalte ich die Prämie zurück bei Auflösung eines Vertrages?
Im Normalfall schon. Allerdings gilt dies nicht, wenn Sie den Vertrag nach einem Totalschadenfall kündigen oder wenn die Versicherung weniger als 1 Jahr in Kraft ist.

Vertragsauflösung: Wann kann ich einen langfristigen Vertrag vor Ablauf auflösen?
- bei Prämienerhöhungen (teilweise auch bei Reduktionen)
- nach einem Schadenfall
- bei einem Fahrzeugwechsel
- bei einem Halterwechsel
- wenn Sie das Autofahren aufgeben

Wann soll ich eine Vollkaskoversicherung abschliessen?
Ein grösserer Schadensfall (insbesondere Totalschaden) ist bei einem neueren Fahrzeug bedeutend kostspieliger als bei einem älteren. Deshalb empfiehlt es sich zumindest für die ersten 3-4 Jahre eine Vollkaskoversicherung (Teil- und Kollisionskasko) mit Zeitwertzusatz abzuschliessen.

Danach lohnt es sich, die Kosten für die Prämie mit der maximalen Schadensrückerstattung (im Totalschadenfall) und den möglichen Reparaturkosten zu vergleichen.

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