Steuerberatung: Häufig gestellte Fragen

Wie lauten die unterschiedlichen Tarifgruppen?

Ist die Berechnung in allen Kantonen gleich oder ähnlich? Nach welchen Parametern erfolgt diese Berechnung?

Wann wird keine Quellensteuer mehr erhoben?

Welche Abzüge können bei der Quellensteuer geltend gemacht werden?





Wie lauten die unterschiedlichen Tarifgruppen?
Tarif A
Für alleinstehende Steuerpflichtige (ledige, tatsächlich oder rechtlich getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Steuerpflichtige).

Tarif B
Für verheiratete, in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Alleinverdiener sowie verwitwete, tatsächlich oder rechtlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern zusammenleben.

Tarif C
Für verheiratete, in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, die beide hauptberuflich erwerbstätig sind.

Tarif D
Für im Nebenerwerb tätige Steuerpflichtige.

Tarif G
Für Grenzgänger.

Ist die Berechnung in allen Kantonen gleich oder ähnlich? Nach welchen Parametern erfolgt diese Berechnung?
Die kantonale Quellensteuer wird im Durchschnitt aus den Steuersätzen aller Gemeinden eines Kantons berechnet. Die Berechnung erfolgt immer vom Bruttogehalt inkl. aller Zulagen.

Wann wird keine Quellensteuer mehr erhoben?
Mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung C oder nach Heirat mit einer/m Schweizer Staatsbürgerin/-bürger oder einer Person mit einer Niederlassungsbewilligung C entfällt die Quellensteuer und wird ab dem Folgemonat nicht mehr erhoben.

Welche Abzüge können bei der Quellensteuer geltend gemacht werden?
- Beiträge zur Säule 3a können angerechnet werden. Hier wird der gleiche maximale Vorsorgebetrag wie bei Schweizern angerechnet (zurzeit CHF 6'566 pro Jahr).
- Pensionskasseneinkauf
- Schuldzinsen (nur Konsumkredit, keine Hypothekarzinsen)
- Weiterbildungskosten, keine Ausbildungskosten
- Krankheits- und Unfallkosten, sofern die Kosten höher sind als 4% der Bruttoeinkünfte (z.B. Brutto-Einkommen CHF 75'000 hiervon 4% = CHF 3'000)
- behinderungsbedingte Kosten
- Kinderbetreuungskosten

WICHTIGER HINWEIS: Wenn eine Korrekturberechnung beantragt wird, müssen Antrag und im Formular beschriebene notwendige Beilagen sowie die Bankverbindung unterschrieben per Post bis zum 31.3. des Folgejahres (2008 für 2007) beim kantonalen Steueramt eingereicht sein.

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