KRANKENKASSE: Häufig gestellte Fragen
Die angezeigte Prämie ist falsch!
Könnte ich bei einer Erkrankung problemlos die Franchise im nächsten Jahr wieder senken?
Kann mir die Krankenkasse die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich die Grundversicherung bei einer anderen Kasse abschliesse? Darf die Krankenkasse dann bei den Zusatzversicherungen einen Administrationszuschlag verlangen?
Muss ich beim Abschluss der Grundversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Was leistet die Grundversicherung im Ausland?
Welche Kündigungsfrist gilt?

Die angezeigte Prämie ist falsch!
Ursache für eine Abweichung gegenüber Ihrer Grundversicherungsprämie können sein:
- eine unterschiedliche Franchise,
- eine unterschiedliche Unfalldeckung,
- ein unterschiedliches Versicherungsmodell (Standard-Grundversicherung, Hausarzt, HMO etc.),
- eine bereits von der Prämie abgezogene Prämienverbilligung oder
- die bereits von der Prämie abgezogene Rückerstattung der Umwelt-Lenkungsabgabe.
- Sie können die Franchise und Unfalldeckung auf der Resultateseite verändern. Prämien der Hausarzt- und HMO-Modelle werden ausschliesslich auf Wunsch der jeweiligen Krankenkasse in den Vergleich aufgenommen. Es kann also vorkommen, dass Sie die Hausarzt- oder HMO-Prämie Ihrer Kasse nicht im Comparis-Vergleich finden.
Mögliche Gründe für eine Prämienabweichung bei den Zusatzversicherungen:
Sie sind in einem Kollektivvertrag (Vergünstigung).
Sie haben ein Prämienmodell nach Eintrittsalterstarif und sind schon längere Zeit bei der gleichen Krankenkasse versichert.
Sie haben ein Modell mit Leistungsfreiheitsrabatt/Bonus: Werden Leistungen bezogen, steigt die Prämie. Werden keine Leistungen bezogen, sinkt sie.
Selbstverständlich können auch uns Fehler unterlaufen. Falls keine der oben genannten Möglichkeiten zutrifft, klären wir die Sache gerne ab.
Dazu benötigen wir:
- die Angabe Ihres Wohnortes,
- Ihren Jahrgang,
- die betreffende Krankenkasse,
- die Namen der betroffenen Zusatzversicherungsprodukte und
- die abweichende Prämie (mit Angabe der zugehörigen Franchise und Unfalldeckung).
Besten Dank für Ihre Mithilfe!
Könnte ich bei einer Erkrankung problemlos die Franchise im nächsten Jahr wieder senken?
Die Franchise kann problemlos per Ende Jahr erhöht oder gesenkt werden: Bis zum 30. November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) muss die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt werden. Eine Erhöhung der Franchise teilen Sie der Kasse bis Ende Jahr mit.
Kann mir die Krankenkasse die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich die Grundversicherung bei einer anderen Kasse abschliesse? Darf die Krankenkasse dann bei den Zusatzversicherungen einen Administrationszuschlag verlangen?
Grundversicherung und Zusatzversicherung(en) können bei unterschiedlichen Krankenkassen geführt werden. Die Krankenversicherer dürfen nicht mehr von sich aus die Zusatzversicherungen kündigen, wenn die Versicherten für die Grundversicherung zu einer anderen Kasse wechseln. Einzelne Kassen erheben in solchen Fällen bei den Zusatzversicherungen einen Zuschlag für höhere Administrationskosten. Werden diese nicht bezahlt, verlieren Sie eine Vergünstigung (Familienrabatt, Kollektivrabatt). Das ist zwar erlaubt, jedoch nur bei wenigen Kassen der Fall.
Comparis empfiehlt, zumindest für die Grundversicherung eine günstige Krankenkasse zu wählen. Die Leistungen sind nämlich überall gleich. Darum sollte bei der Grundversicherung vor allem die Prämienhöhe für die Wahl der Krankenkasse entscheidend sein.
So gehen Sie vor, wenn Sie Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen führen:
1. Machen Sie vor dem Einsenden der Arztrechnung eine Kopie für Ihre Unterlagen.
2. Schicken Sie Ihre Rechnungen an die Kasse, bei der Sie die Grundversicherung haben. Weisen Sie die Kasse darauf hin, dass Sie noch Zusatzversicherungen bei einer anderen Kasse führen. Die Grundversicherungskasse prüft die Rechnung und sendet Ihnen eine Abrechnung zurück.
3. Sie können dann die Abrechnung mit der Kopie der Arztrechnung an die Kasse weiterleiten, bei der Sie die Zusatzversicherung(en) führen.
Unter Umständen erhalten Sie auch zwei Original-Rechnungen, die Sie dann an die entsprechenden Kassen weiterleiten.
Muss ich beim Abschluss der Grundversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Nein! Jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes. Füllen Sie darum den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.
Was leistet die Grundversicherung im Ausland?
Leistungen werden nur für notfallmässige Behandlungen ausgerichtet. Im Ausland zahlt die obligatorische Grundversicherung maximal den doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Innerhalb Europas genügt dies, in gewissen Überseegebieten, insbesonders in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz aber unbedingt erforderlich.
In der Schweiz Versicherte, die sich im EU- oder EFTA-Raum notfallmässig ärztlich behandeln lassen müssen:
Eine vor Ort zuständige Krankenversicherung trägt die Kosten gemäss den vereinbarten Tarifen, die Versicherten übernehmen die dort gültige Kostenbeteiligung. Der zuständige ausländische Krankenversicherer rechnet diese Kosten über eine zentrale Stelle in der Schweiz mit der Schweizerischen Krankenkasse ab.
Seit anfangs 2006 haben alle Versicherten in der Schweiz hierfür eine Versichertenkarte, die das Formular E111 überflüssig macht. Auf der Versichertenkarte in der Grösse einer Kreditkarte sind die administrativen Angaben, wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherer und Versicherten-Nummer enthalten.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Grundversicherung
Kündigungsfristen für den Kassenwechsel:
Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel einer neuen Krankenkasse jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
Wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse eine Bonusversicherung abgeschlossen haben:
Diese Versicherungen können erst fünf Jahre nach Abschluss auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Bei angekündigter Prämienerhöhung gilt die verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, allerdings geht die 5-jährige Vertragsdauer dieser Regelung vor
Zusatzversicherung
Kündigungsfrist für den Kassenwechsel:
Bei einer Prämienerhöhung: Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung 1 Monat oder bis Ende Jahr).
Bei einer unveränderten Prämie: Die Kündigungsfristen sind in untenstehender Tabelle aufgeführt.
Tipps:
- Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.
Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ein ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet dann für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.
- Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig.
Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrages unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.